Antrag vom 30. April 2016
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die Ratssitzung am Mittwoch, 04.05.16, stellen wir (UWG-Fraktion, Grüne-Fraktion, SPD-Fraktion, MbZ-Ratsmitglied) den gemeinsamen Antrag: Wir beantragen, dass ein FNP-Änderungsverfahren zur
Festsetzung von
Windvorrangzonen im gesamten Stadtgebiet in Meschede unverzüglich eingeleitet
wird.
Zur Begründung:
Laut Mitteilung M/9/091 der Stadt Meschede (TOP Ö 17.2 der Tagesordnung) sind drei
Genehmigungsanträge für Windkraftanlagen im Stadtgebiet eingegangen.
Es ist damit zu rechnen, dass weitere Anträge auf Genehmigung von Windkraftanlagen
eingehen werden. Insbesondere ist nicht auszuschließen, dass auch Anträge für
Einzelanlagen und Anträge außerhalb der vom Rat festgelegten Suchräume beantragt
werden.
Bei allen Anträgen ist in einer jeweiligen Einzelfallabwägung das „Gemeindliche
Einvernehmen“ zu erteilen. Diese Einzelanträge stellen jedoch kein, vom Rat festgelegtes
Konzept zur konzeptionellen Planung der Windkraft, im gesamten Stadtgebiet Meschede
dar.
Mit anderen Worten: Der Rat müsste konzeptlos jedes Planungsvorhaben in schwieriger
Einzelabwägung auf Zuruf bescheiden.
Die Windkraftplanung der Stadt Meschede war bislang sehr folgerichtig aufgebaut. Nach
einer Windkraftpotentialanalyse und Festlegung der Suchräume sollte die Abgrenzung der
Suchräume verfeinert werden.
Aus diesem Grunde wäre jetzt ein zusammenhängendes FNP-Änderungsverfahren für das
gesamte Stadtgebiet Meschede folgerichtig. Dieses müsste so viele Zonen umfassen, dass
die Summe der Gesamtflächen der Windkraft substanziell Raum bieten kann und damit den
Ausschluss der Windkraft im übrigen Teil des Stadtgebietes bewirken würde.
Dieses Vorgehen verhindert den durch Einzelanträge möglichen „Wildwuchs“ in der
raumwirksamen Planung.
Mit freundlichen Grüßen
GRÜNE-Fraktion UWG-Fraktion SPD-Fraktion
gez. Toni Vollmer gez. Maria Gödde-Rötzmeier gez. Jürgen Lipke
MbZ-Ratsmitglied
gez. Lutz Wendland
Antrag vom 1. März 2016
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion im Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede stellt den folgenden Antrag:
Der Rat möge beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Einrichtung eines eigenen
städtischen Jugendamtes zu überprüfen. Die Überprüfung soll unter Abwägung finanzieller und
inhaltlicher Aspekte als Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen.
Zur Begründung:
Insgesamt wird die Kreis- und Hochschulstadt Meschede im Jahr 2016 6,35 Millionen Euro Umlage
für das Kreisjugendamt zahlen. Angesetzt waren im Haushaltsansatz der Stadt 5,44 Millionen Euro.
Die Mehrbelastung um 0,91 Millionen Euro ergibt sich allein aus der gestiegenen Steuerkraft (+ 0,6
Mio. €) und der Erhöhung des Hebesatzes (+ 0,31 Mio. €) und nicht etwa durch gestiegene
Leistungen. Die Höhe der Jugendamtsumlage steht also in keinem Zusammenhang mit konkreten
Leistungen, die das HSK-Jugendamt für die Stadt Meschede erfüllt. Eine unmittelbare Einflussnahme
der Stadt Meschede auf die Arbeit des HSK-Jugendamtes ist nicht möglich.
Diesen Kosten steht keine Nutzenrechnung gegenüber, so dass die Stadt Meschede ein großes
Interesse daran haben sollte, für diese Umlage eine Kosten-Nutzenbetrachtung anzustellen.
Das in der Stadtstrategie festgelegte Ziel, die Kreis- und Hochschulstadt Meschede als
familienfreundliche Stadt weiter zu entwickeln, ist ein wichtiges Nutzenargument für die Einrichtung
eines eigenen Jugendamtes. Denn dieses kann künftig zielgerichtet das vielfältige Engagement in
Meschede für eine familienfreundliche Stadt unterstützen, weil sich die Bereiche der
Kindertagesförderung, der Kinder- und Jugendhilfe mit den Aufgaben für Schulen und für Familien
besser verzahnen lassen. Weitere positive Effekte sind durch eine Verzahnung der Leistungen des
Fach- und Finanzcontrolling zu erwarten.
Folgende wesentliche Vorteile werden auch von anderen Kommunen unter Kosten-Nutzenabwägung
für die Einrichtung eines eigenen Jugendamtes besonders hervorgehoben:
- Schaffung effektiver und effizienter Strukturen im eigenen Jugendamt
- Nutzung von Synergieeffekten in der Stadtverwaltung
- Installation eines sozialen Frühwarnsystems
- Unmittelbarer Kontakt für die Ratsuchenden als präventive Anlauf,- Angebots- und
Beratungsstelle
Fraktion
- Nutzung bisher nicht vorhandener Gestaltungsmöglichkeiten und Umsetzung einer stadtspezifischen Kinder-, Jugend- und Familienpolitik gemäß Stadtstrategie
- Möglichkeit des direkten, zielgenauen und zeitnahen Angehens von Problemen vor Ort
Wir bitten darum, diesen Antrag zeitnah zur Abstimmung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Gödde-Rötzmeier
Fraktionsvorsitzende